Asbest in Dächern ist ein sensibles Thema – besonders, wenn eine Dachsanierung oder die Nachrüstung einer Photovoltaikanlage ansteht. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, woran Sie asbestverdächtige Eindeckungen erkennen, wie eine sichere Diagnose abläuft, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie die Sanierung in der Praxis organisiert wird. Ziel: maximale Sicherheit, Rechtssicherheit und ein zukunftsfähiges, PV-taugliches Dach.
Was ist Asbest – und wo steckt er im Dach?
Asbest ist ein Sammelbegriff für feinfaserige Silikatminerale. In Bestandsbauten (vor allem 1960er bis frühe 1990er Jahre) findet man Asbest häufig in Faserzementprodukten wie Wellplatten, Rechteckplatten („Eternit“) sowie vereinzelt in alten Abdichtungen und Detailbauteilen. Herstellung und Verwendung sind seit den 1990ern verboten; vorhandene Bauteile müssen bei Arbeiten besonders behandelt werden.
Bin ich betroffen? Baujahre und erste Hinweise
Als Faustregel gilt: Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 ist Asbest in Dach oder Fassade möglich. Typische Indizien sind graue Faserzement-Wellplatten oder Schiefer-ähnliche Rechteckplatten. Wichtig: Eine sichere Unterscheidung ist mit bloßem Auge nicht möglich.
Die sichere Diagnose
Gewissheit liefert nur eine Materialanalyse in einem qualifizierten Labor (z. B. nach VDI-Richtlinie 3866-5). Die Probenahme sollte ausschließlich durch sachkundige Fachbetriebe erfolgen, da bei unsachgemäßem Vorgehen Fasern freigesetzt werden können. Ergebnis: schriftlicher Nachweis, ob Asbest vorliegt – Grundlage für Planung und Angebot.
Rechtliche Leitplanken (kurz und klar)
Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind grundsätzlich verboten. Zulässig sind nur Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 – ausgeführt von sachkundigen Unternehmen mit Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde (spätestens 7 Tage vor Beginn). Für private Eigenleistungen gilt: Finger weg.
Photovoltaik auf Asbestdächern?
Die Montage einer PV-Anlage auf Asbestzementdächern ist unzulässig. Bevor Solarmodule montiert werden, muss die asbesthaltige Eindeckung ordnungsgemäß entfernt und ersetzt werden. Überdeckungen, Aufständerungen oder „kosmetische“ Beschichtungen lösen das Problem nicht – sie sind in der Regel verboten.
Reinigen, beschichten, überdecken – was ist erlaubt?
An unbeschichteten oder abgewitterten Asbestzementflächen sind Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten ebenso wie feste Überdeckungen/Überbauungen unzulässig. Zulässig ist der fachgerechte Rückbau durch qualifizierte Betriebe mit geeigneten Schutzmaßnahmen und Entsorgungswegen.

So läuft eine fachgerechte Sanierung ab
1) Vor-Ort-Check & Planung
Ersteinschätzung von Baujahr, Dachaufbau und Zustand, Klärung Ihrer Ziele (z. B. Dämm-Upgrade, PV-Vorbereitung). Bei Verdacht: Organisation der Probenahme.
2) Probenahme & Laboranalyse
Sachkundige Entnahme staubarm, dichte Verpackung, Laborprüfung. Ergebnisbericht schafft Rechts- und Planungssicherheit.
3) Anzeige & Arbeitsplan
Sanierungsanzeige (spätestens 7 Tage vorher), Gefährdungsbeurteilung, Arbeits- und Sicherheitsplan, Baustelleneinrichtung, Abschottung und Kennzeichnung.
4) Rückbau unter Schutzmaßnahmen
Staubarmer Ausbau, klare Zugangsregeln, persönliche Schutzausrüstung, staubdichte Verpackung. Ziel: Fasermengen minimieren und Umfeld schützen.
5) Entsorgung & Nachweis
Sammlung in gekennzeichneten Säcken/Big-Bags, Einstufung als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 05*), Transport über zugelassene Entsorger mit Nachweiskette.
6) Reinigung & Freigabe
Reinigung der Arbeitsbereiche, bei Innenräumen ggf. Raumluftmessung nach VDI 3492. Freigabe erst nach Erreichen der Grenz-/Richtwerte.
7) Neueindeckung & PV-Ready
Neuaufbau der Dacheindeckung, auf Wunsch Dämmoptimierung und vorbereitete Unterkonstruktion für Photovoltaik.

Kosten & Zeitrahmen realistisch einschätzen
Die Gesamtkosten hängen von Dachfläche und -geometrie, Zugänglichkeit, Schutzmaßnahmen, Entsorgungswegen sowie dem gewünschten Neubelag ab. Zusätzlich zu Rückbau und Entsorgung sollten Sie Planung, Anzeige, Baustelleneinrichtung und Gerüst/Kran einplanen. Von Ersttermin bis Fertigstellung ist – je nach Umfang und Witterung – ein Zeitraum von mehreren Wochen realistisch.
Häufige Irrtümer – kurz aufgeklärt
„PV einfach aufständern.“ – Unzulässig. Asbestzementdächer müssen vor PV vollständig ersetzt werden.
„Überdecken ist günstiger.“ – Verboten und riskant. Dauerhafte Lösung ist der regelkonforme Rückbau.
„Vorsichtig reinigen reicht.“ – Ebenfalls unzulässig. Reinigung kann Fasern freisetzen.
FAQ – kompakt
Ist Asbest automatisch gefährlich?
Gefährlich ist die Freisetzung lungengängiger Fasern, etwa durch Beschädigung oder Bearbeitung. Darum keine Eigenversuche.
Darf ich selbst eine Probe nehmen?
Davon ist abzuraten. Probenahmen gehören aus Gesundheits- und Haftungsgründen in sachkundige Hände.
Kann ich im Haus bleiben?
In vielen Fällen ja. Der Rückbau wird so organisiert, dass Sperrbereiche eingehalten werden. Details klären wir projektbezogen.
Tipp: Wenn Sie eine PV-Anlage planen und Ihr Gebäude vor 1993 errichtet wurde, lassen Sie vor Angebots- oder Montagebeginn eine Asbestprüfung vornehmen. Das spart Zeit, Kosten und verhindert Baustellenstopps.
Kuchtin Bedachungen: Ihr Ansprechpartner für Hildesheim & 50 km Umgebung
Als regional verwurzelter Dachdecker-Meisterbetrieb begleiten wir Sie von der Ersteinschätzung über die Organisation der Asbestsanierung durch zugelassene Fachfirmen bis zur neuen, langlebigen Dacheindeckung – auf Wunsch mit Dämm-Upgrade und PV-Vorbereitung. Wir koordinieren Termine, Anzeige, Baustelle, Entsorgung und Freigabe – transparent, rechtssicher und termintreu.
Kuchtin Bedachungen
Konrad-Adenauer-Straße 41, 31139 Hildesheim
Telefon: 05121 2040526 · E-Mail: info@kuchtin-bedachungen.de
Öffnungszeiten: Mo–Do 08:00–16:00, Fr 08:00–13:00 (Sa/So geschlossen)
Google-Unternehmensprofil: g.co/kgs/aLN5z87
Ansprechpartner: Leon Kuchtin (Inhaber)
Rechtlicher Hinweis & Quellen
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 sowie die Hinweise der zuständigen Arbeitsschutzbehörden. Weiterführende Quellen (Auswahl):
- TRGS 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
- Gefahrstoffverordnung (aktuelle Fassung) – u. a. Verbot von Überdeckungen/Überbauungen an Asbestzementdächern
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt – Hinweise zu PV auf Asbestzementdächern
- VDI 3866 Blatt 5 – Analytik von Asbest in technischen Produkten (REM-Verfahren)
- VDI 3492 – Messen von Asbest in der Luft (Freimessung, Bewertungsmaßstäbe)
- LAGA M 23 / AVV 17 06 05* – Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe, Kennzeichnung und Nachweisführung