Dachsanierung im Altbau: Besonderheiten und Denkmalschutz

Dachsanierung im Altbau: Besonderheiten und Denkmalschutz sind ein zentrales Thema für Hausbesitzer in der Region Hildesheim.

Was Eigentümerinnen und Eigentümer in Hildesheim vor Planung, Angebot und Genehmigung wissen sollten

Kurzüberblick

  • Altbau-Dächer verlangen besondere Prüfungen: Statik, Feuchte, Schadstoffe, Detailanschlüsse.
  • In Hildesheim ist die Untere Denkmalschutzbehörde erste Anlaufstelle. Viele Maßnahmen am Dach sind genehmigungspflichtig.
  • In Niedersachsen gilt seit 01.01.2025 eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen. Ausnahmen sind bei Unzumutbarkeit oder Denkmalschutz möglich.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Erleichterungen für Denkmäler. Für Baudenkmäler ist oft kein Energieausweis nötig.
  • Asbestverdacht frühzeitig prüfen. Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen nur mit Sachkunde nach TRGS 519.

1) Altbau-Dach verstehen

Altbauten in Hildesheim und Umgebung tragen häufig Tonziegel wie Biberschwanz oder Falzziegel, Schieferdeckungen oder Metallanschlüsse aus Zink und Kupfer. Bevor Sie Entscheidungen treffen, steht eine gründliche Bestandsaufnahme an.

Technische Checks

  • Tragwerk und Statik: Sparrenquerschnitte, Auflager, Verformungen, Instandsetzungsbedarf.
  • Feuchteschutz: Undichtigkeiten, Schimmel, defekte Anschlüsse an Gauben, Kehlen und Schornsteinen.
  • Wärmeschutz und Luftdichtheit: vorhandene Dämmung, Luftdichtheitsebene, Hinterlüftung, Wärmebrücken.
  • Schadstoffe: Asbest in Faserzement, teerhaltige Pappen, alte Holzschutzmittel. Bei Verdacht Analytik veranlassen.

Typische Sanierungspakete

  • Ziegeldach neu eindecken, Lattung und Unterdach erneuern, luftdichte Ebene schließen.
  • Dämmung als Zwischen-, Auf- oder Kombinationslösung planen.
  • Anschlüsse, Rinnen, Fallrohre und Gauben fachgerecht neu ausbilden.
  • Dachfenster, Ausstiege und Sicherheits­systeme einplanen.

2) Denkmalschutz: Was ist zu beachten

Ob Einzeldenkmal oder Ensemble, sichtbare Änderungen am Dach sind in der Regel genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde Hildesheim. Eine frühe Abstimmung spart Zeit und Kosten.

So gehen Sie vor

  1. Frühgespräch: Projektidee, erste Skizzen und Zielsetzung mit der Behörde besprechen.
  2. Unterlagen: Fotos, Materialblätter, Muster, Farb- und Deckbild, Lageplan, Detailschnitte.
  3. Antrag: Denkmalrechtliche Genehmigung formell einreichen, Zuständigkeiten klären.
  4. Freigabe: Entscheidung abwarten und mögliche Auflagen in die Ausführungsplanung übernehmen.

Materialwahl unter Denkmalschutz

  • Ziegel: Form, Format, Oberfläche und Farbton müssen zum Bestand passen.
  • Schiefer: Deckart, Plattenmaß und Verband beachten.
  • Metall: Zink, Kupfer oder Titanzink sind üblich. Details in Abstimmung festlegen.
  • Final entscheidet die Behörde im Einzelfall.

3) Energieeffizienz ohne Stilbruch

Das GEG ermöglicht Abweichungen für Baudenkmäler, wenn Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt würden oder der Aufwand unverhältnismäßig ist. Gleichzeitig lassen sich viele Verbesserungen behutsam integrieren.

  • Innendämmung mit feuchteregulierenden Systemen, sorgfältige Detailplanung.
  • Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn ein Kaltdach erhalten bleibt.
  • Luftdichtheit herstellen und Wärmebrücken minimieren.
  • Gebäudetechnik und Heizung modernisieren, wenn baulich verträglich.

4) Photovoltaik auf Altbaudächern und Denkmälern

Seit 01.01.2025 besteht in Niedersachsen grundsätzlich eine Solarpflicht bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen. Maßgeblich sind technische und wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie Belange des Denkmalschutzes.

Sonderfall Denkmal

PV-Anlagen sind genehmigungsfähig, wenn Gestaltung und Einbindung stimmen. Leitlinien und die frühzeitige Abstimmung helfen, tragfähige Lösungen zu finden.

Gestaltungstipps

  • Flächenbündige In-Dach-Lösungen prüfen, matte dunkle Module wählen, Klemmen verdecken.
  • Strenge Ausrichtung am Deckbild einhalten, homogene Felder statt Flickenteppich.
  • Nebenflächen wie Anbauten oder Nebengebäude einbeziehen.
  • Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutzanforderungen dokumentieren.

5) Schadstoffe sicher behandeln

Asbest kommt in Altbauten noch vor, etwa in Faserzementplatten oder alten Unterdeckungen. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten daran erfordern Sachkunde, Schutzmaßnahmen und zugelassene Verfahren nach TRGS 519. Beauftragen Sie dafür einen zertifizierten Fachbetrieb.

6) Checkliste: Ihre Dachsanierung im Denkmalbestand

  1. Objektcheck: Statik, Feuchte, Schadstoffe, Details dokumentieren.
  2. Behördenbriefing: Frühgespräch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Hildesheim führen.
  3. Material- und Farbkonzept: Ziegel- oder Schiefertyp mit Deckbild festlegen, Metallanschlüsse planen.
  4. Energiekonzept: GEG-Ausnahme prüfen, sinnvolle Dämmung und Luftdichtheit planen.
  5. PV-Prüfung: Solarpflicht, Gestaltung und Zumutbarkeit klären, Ergebnisse festhalten.
  6. Antrag: Unterlagen einreichen, Auflagen in die Planung übernehmen.
  7. Ausführung: Fachgerecht und staubarm arbeiten, Qualität sichern, Fotodokumentation führen.
Ein Flussdiagramm mit dem Titel "Dachsanierungsprozess in historischen Gebäuden" listet in farbigen Kästchen sieben Schritte der Dachsanierung auf, wie z. B. die Beurteilung des Zustands, die Konsultation von Denkmalschutzexperten und die Durchführung der Sanierung.
Ein Flussdiagramm mit dem Titel „Dachsanierungsprozess in historischen Gebäuden“ listet in farbigen Kästchen sieben Schritte der Dachsanierung auf, wie z. B. die Beurteilung des Zustands, die Konsultation von Denkmalschutzexperten und die Durchführung der Sanierung.

FAQ

Brauche ich für die Erneuerung meiner Dachdeckung im Denkmal eine Genehmigung?

Ja. Sichtbare Änderungen am Dach und am äußeren Erscheinungsbild sind in Niedersachsen genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde. Eine frühe Abstimmung wird empfohlen.

Gilt die Solarpflicht auch bei meiner Dachsanierung im Bestand?

Grundsätzlich ja. Bei grundlegender Dachsanierung soll in Niedersachsen ein erheblicher Teil der Dachfläche mit Solar belegt werden, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar. Denkmalbelange können Ausnahmen rechtfertigen.

Muss ich mein Denkmal nach GEG dämmen und einen Energieausweis vorlegen?

Für Baudenkmäler erlaubt das GEG Abweichungen. Häufig besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung. Prüfen Sie den Einzelfall.

Sind Photovoltaik-Anlagen auf Denkmal-Dächern genehmigungsfähig?

Ja, wenn Gestaltung und Einbindung stimmen. Eine qualitätsvolle Planung und die frühzeitige Abstimmung mit der Behörde erhöhen die Erfolgschancen deutlich.

Wer darf Asbestarbeiten am Dach ausführen?

ASI-Arbeiten mit Asbest dürfen nur Betriebe mit TRGS-519-Sachkunde und geeigneten Verfahren ausführen. Eigenleistungen sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.

So arbeiten wir bei Kuchtin Bedachungen

  1. Vor-Ort-Begutachtung: Feuchte- und Detailcheck mit Fotodokumentation.
  2. Denkmal- und PV-Machbarkeitsanalyse: Material- und Farbkonzept inklusive wirtschaftlicher Bewertung.
  3. Behördenabstimmung: Unterstützung bei Unterlagen und Antrag bis zur Freigabe.
  4. Festpreis-Angebot: Klare Leistungsbeschreibung, Zeitplan, Gewährleistung.
  5. Fachgerechte Ausführung: Meisterbetrieb, saubere Baustelle, Übergabe und Wartungsplan.

Kontakt

Kuchtin Bedachungen
Konrad-Adenauer-Straße 41, 31139 Hildesheim
Tel. 05121 2040526 • E-Mail info@kuchtin-bedachungen.de
Einzugsgebiet: Hildesheim und 50 km Umkreis

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzesstände geprüft am 19. August 2025. Maßgeblich sind die Anforderungen der Unteren Denkmalschutzbehörde Hildesheim, des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, der Niedersächsischen Bauordnung sowie des Gebäudeenergiegesetzes. Prüfen Sie jeden Einzelfall.


Nächster Schritt: Sie möchten Ihr Altbaudach sanieren und Denkmalschutz, Energie und Photovoltaik in Einklang bringen. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Abnahme. Schreiben Sie an info@kuchtin-bedachungen.de oder rufen Sie an: 05121 2040526.

Beitrag teilen: